Markus TunklMarkus Tunkl
Hier möchte ich Sie über meine Tätigkeitsbereiche informieren.
Symbol

Erstellung von Gutachten zur Hundehaltung für Gerichte, Städte und Gemeinden nach Art. 18, Art. 37 LStVG.

Symbol

Erstellung von Gutachten zur Rassebestimmung (phänotypische Beurteilung von Hunden).

Symbol

Erstellung von Privatgutachten zur Vorlage bei Gerichten und Versicherungen für Hunde aller Rassen.

Symbol

Erstellung von Gutachten zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und Veterinärämtern zum Erlangen eines “Negativzeugnisses für sogenannte “Kampfhunde-Rassen” lt. Art. 37 LStVG in Bayern.

Symbol

Erstellen von Gutachten nach Sicherheitsstörungen (Beißvorfall Hund/Hund oder Hund/Mensch für alle Rassen)

Es ist wichtig, sich über die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Hunden, insbesondere sogenannten “Kampfhunden”, zu informieren. In Bayern gelten spezifische Vorschriften, um die Bevölkerung vor potenziell gefährlichen Hunden zu schützen.

Hier sind einige wichtige Punkte
  • Der Gesetzgeber in Bayern hat bestimmten Hunderassen generell eine “gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit” unterstellt. Diese Rassen werden als “Kampfhunde” bezeichnet.
  • Es gibt zwei Kategorien von Hunden: Kategorie 1 (unwiderlegbare Kampfhundeeigenschaften) und Kategorie 2 (widerlegbare Kampfhundeeigenschaften).
  • Wer in Bayern einen Hund der Kategorie 1 halten möchte, benötigt die Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde gemäß Artikel 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG).
  • Die Erlaubnis wird nur in Ausnahmefällen erteilt.
  • Die Zucht von “Kampfhunden” ist ebenfalls verboten.
  • Hunden der Kategorie 2 können ohne Erlaubnis gehalten werden, wenn ein Sachverständigengutachten nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist.
  • Dieses Gutachten ermöglicht ein sogenanntes “Negativzeugnis”, das von der Erlaubnispflicht zum Halten befreit.
  • Das Negativzeugnis kann jedoch mit Auflagen verbunden sein.
  • Um das Negativzeugnis zu erhalten, muss der Hund einen Wesenstest durchlaufen.
  • Dieser Test wird von einem Sachverständigen für Hundewesen durchgeführt.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung! Weitere Informationen zum Thema „Gutachten“ und Kampfhunde-Rassen, wird im Bereich Gutachten erläutert.

Stöbern Sie gerne auf meiner Seite und zögern Sie nicht, mich bei Fragen per Kontaktformular, E-Mail, WhatsApp oder Telefon zu kontaktieren.