Erstellung von Gutachten zur Hundehaltung für Gerichte, Städte und Gemeinden nach Art. 18, Art. 37 LStVG.
Erstellung von Gutachten zur Rassebestimmung (phänotypische Beurteilung von Hunden).
Erstellung von Privatgutachten zur Vorlage bei Gerichten und Versicherungen für Hunde aller Rassen.
Erstellung von Gutachten zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und Veterinärämtern zum Erlangen eines “Negativzeugnisses für sogenannte “Kampfhunde-Rassen” lt. Art. 37 LStVG in Bayern.
Erstellen von Gutachten nach Sicherheitsstörungen (Beißvorfall Hund/Hund oder Hund/Mensch für alle Rassen)
Es ist wichtig, sich über die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Hunden, insbesondere sogenannten “Kampfhunden”, zu informieren. In Bayern gelten spezifische Vorschriften, um die Bevölkerung vor potenziell gefährlichen Hunden zu schützen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung! Weitere Informationen zum Thema „Gutachten“ und Kampfhunde-Rassen, wird im Bereich Gutachten erläutert.
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